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Aktion gegen Hass: 100 Polizisten durchsuchen Wohnungen

Hausdurchsuchungen

Ermittler finden rechtsextremistische Symbole und Waffen. - Foto: Kripo Straubing

Niederbayern - pol (03.11.2020) Die niederbayerische Polizei setzt mit einer koordinierten Durchsuchungsaktion ein deutliches Zeichen gegen Hass im Netz. Die Kriminalpolizeiinspektion Straubing vollzieht seit heute früh (Dienstag, 3.11.2020) zeitgleich mit anderen bayerischen und außerbayerischen Dienststellen im Rahmen einer europaweiten Durchsuchungsaktion zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 17 Tatverdächtige im Bereich Deggendorf, Regen, Viechtach, Plattling und Osterhofen.

Die Einsatzmaßnahmen im östlichen Niederbayern werden vom Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Straubing, Leitenden Kriminaldirektor Werner Sika, in enger Absprache mit der Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München und der Staatsanwaltschaft Deggendorf koordiniert.

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf beantragte nach umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen 17 in Niederbayern wohnende Tatverdächtige im Alter zwischen 19 und 55 Jahren Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Deggendorf. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, zum Teil volksverhetzende und antisemitische Posts veröffentlicht zu haben sowie Bilder von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen über Chatgruppen verbreitet zu haben.

Seit den frühen Morgenstunden waren über 100 Polizeibeamte, der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb von der Generalstaatsanwaltschaft München sowie Oberstaatsanwalt Dr. Oliver Baumgartner von der Staatsanwaltschaft Deggendorf im Einsatz, um den Verfassern der Hasspostings das Handwerk zu legen. Unterstützt wurde die Kriminalpolizeiinspektion Straubing dabei von starken Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei.

Die Ermittler konnten bei der Durchsuchungsaktion zahlreiche Datenträger, überwiegend Smartphones, sicherstellen, die nun von den Spezialisten für Digitale Forensik ausgewertet werden. Sofern die Datenträger zum Verbreiten der strafbaren Inhalte verwendet wurden, kann dies zusätzlich zur Strafe die ersatzlose Einziehung der Geräte zur Folge haben. Darüber hinaus stießen die Ermittler auf einige Waffen und verbotene Gegenstände sowie zahlreiche der rechtsextremistischen Szene zuzuordnenden Gegenstände, unter anderem indizierte Audio-CDs, Fahnen und andere Beweismittel, die ebenfalls zur Strafverfolgung sichergestellt wurden.

Keine Bagatelldelikte

Bedrohung, Nötigung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung im Netz sind keine Bagatelldelikte. Das Strafgesetzbuch sieht für Beleidigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Für Volksverhetzung drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Täter wiegen sich aufgrund ihrer vermeintlichen Anonymität im Netz in Sicherheit. Regelmäßige Ermittlungserfolge und ähnliche Aktionstage wie diese verdeutlichen jedoch eines: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – Täter werden konsequent verfolgt

Wie der Fall eines veröffentlichten Live-Videos einer Deggendorfer Lokalpolitikerin in den sozialen Medien anlässlich einer Demonstration in Deggendorf im Dezember 2017 eindrucksvoll belegt, wurden damals nach umfangreichen und intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Straubing sowie der Staatsanwaltschaft Deggendorf über 240 Tatverdächtige ermittelt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Das Video zog eine Vielzahl an beleidigenden, fremdenfeindlichen und zum Teil volksverhetzenden Kommentaren nach sich. Die Verfasser der Kommentare, die anhand ihrer Profile ermittelt werden konnten, sind zwischenzeitlich zu Bewährungs-bzw. zu empfindlichen Geldstrafen, teils im mittleren vierstelligen Eurobereich, verurteilt worden.
Mit den Tipps der Zivilen Helden kann jeder gegen Hass im Netz handeln:

  • Ich kann einschreiten und Hassbotschaften widersprechen" – Hassrede darf nicht hingenommen oder ignoriert werden.
  • "Ich kann dokumentieren" – Screenshots oder gespeicherte Chatverläufe sind ein Beweis, um Hasskommentare später melden zu können.
  • "Ich kann es melden" – die Hassbotschaften sollten auf jeden Fall angezeigt werden, beispielsweise beim Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle und der Polizei.
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