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Polizei geht gegen diskriminierenden Hass im Netz vor

Bayern - pol (08.04.2022) Es geht um Abbildungen von Adolf Hitler oder verachtende Darstellungen von Menschen mit dunkler Hautfarbe: Im Zuge eines europaweiten Aktionstags gegen Hasskriminalität sind Polizei und Staatsanwaltschaft auch in Bayern gegen Verfasser von Hassbotschaften im Internet vorgegangen. Es wurden am Donnerstag, 7. April, Durchsuchungsbeschlüsse bei neun Beschuldigten vollzogen.

In einem weiteren Fall konnte der Beschuldigte nicht angetroffen werden. Sie stehen im Verdacht, in sozialen Netzwerken Inhalte veröffentlicht zu haben, die unter anderem die Straftatbestände der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erfüllen.

Zwei Beispiele:

  • Ein Beschuldiger postet unter anderem ein Bild, das einen dunkelhäutigen Jungen in einem Erdloch zeigt. Untertitelt wurde es mit dem Schriftzug „Negatief“.
  • Ein Beschuldigter postet eine Abbildung von Adolf Hitler, welcher der Schriftzug „Du bist lustig dich vergas ich zuletzt“ hinzugefügt wurde.

Guido Limmer, Vizepräsident des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA), das die Einsätze in Bayern koordiniert hat: „Menschen, die sich so äußern, reden nicht einfach so daher. Sie machen sich strafbar. Wir wollten das klare Signal senden: Die Bayerische Polizei setzt alles daran, die Urheber solcher menschenverachtender Inhalte zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.“

Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hatespeech-Beauftragter der Bayerischen Justiz: “Das Verbreiten von rechtsradikalem oder antisemitischem Gedankengut kann, auch wenn es in vermeintliche Spaßbotschaften gekleidet ist, erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch kann es zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen.“

Bei den Tatverdächtigen in Bayern handelt es sich um eine Frau und neun Männer im Alter zwischen 24 und 50 Jahren. Die Einsatzkräfte vernahmen die Beschuldigten und beschlagnahmten Beweismittel, darunter Mobiltelefone und Laptops. Bei dem Beschuldigten im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd wurde im Zuge der Durchsuchung nach vorläufiger Beurteilung auch Rauschgift gefunden. Er wurde deswegen vorläufig festgenommen und soll am heutigen Freitag, 08.04.2022, einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt werden.

Hintergrund:

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zweck einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.

Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der ZET zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit vom Hate-Speech-Beauftragten koordiniert und unterstützt wird. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin.

Seit 01.06.2020 ist auch die Initiative „Justiz und Medien - konsequent gegen Hass“ bei der ZET angesiedelt.

Zum 01.10.2021 wurde bei der ZET als zentraler Ansprechpartner der Justiz für alle Fragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten für ganz Bayern der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz bestellt.

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