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40.535 Katholiken in Stadt & Landkreis Landshut wählen am So., 25.02., Pfarrgemeinderäte.

Stat und Landkreis Lansdshut (08.02.2018) Etwa 350 Kandidatinnen udn kandidaten habensich für die Wah laufstlelen lassen. um in den kommenden vier Jahren die Seelsorge in den Pfarreien mitzugestalten und sich gesellschaftspolitisch zu engagieren. Die Wahlen stehen unter dem Motto „Du bist Christ. Mach was draus!“

Erstmals finden die Pfarrgemeinderatswahlen überwiegend als Allgemeine Briefwahl statt, bei der alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen direkt zugestellt bekommen. Das ist zum Teil breits geshehen. Sie können dann per Brief oder im Wahllokal wählen. Einzelne Pfarreien konnten sich aber auch gegen das neue Verfahren entscheiden. In Stadt und Landkreis Landshut wählen 28 der 32 Pfarreien mit Allgemeiner Briefwahl. Bei den vergangenen Pfarrgemeinderatswahlen im Jahr 2014 wurde das Verfahren bereits getestet, wobei sich zeigte, dass durch die Allgemeine Briefwahl die Wahlbeteiligung deutlich steigt.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken über 14 Jahren, das sind in Stadt und Landkreis Landshut 40.535 Gläubige. In Pfarreien mit weniger als 5.000 Katholiken müssen mindestens vier Mitglieder für den Pfarrgemeinderat direkt gewählt werden, in Pfarreien mit mehr als 5.000 Katholiken mindestens sechs. Die genaue Zahl legt die jeweilige Pfarrei selbst fest. Nach der Wahl können weitere Mitglieder hinzugewählt werden, zum Beispiel als Vertreter bestimmter Gruppen in der Pfarrei. In Stadt und Landkreis Landshut sind etwa 250 Sitze in den 32 Pfarrgemeinderäten zu vergeben, dafür stehen etwa 350 Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung.

In der ganzen Erzdiözese sind rund 1,5 Millionen Katholiken in 747 Pfarreien wahlberechtigt, von denen sich 590 an der Allgemeinen Briefwahl beteiligen. Etwa 5.600 Sitze stehen zur Verfügung, etwa 7.800 Kandidaten und Kandidaten stellen sich zur Wahl. Auch die Gemeinderäte in den 23 muttersprachigen Gemeinden des Erzbistums werden gewählt. Rund 200.000 Katholiken mit nichtdeutscher Muttersprache haben zusätzlich zum Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat ihrer Pfarrei auch das Wahlrecht für den Gemeinderat der muttersprachigen Gemeinde, zu der sie gehören.

Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt die Priester und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, so beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen und Helferkreisen für Flüchtlinge, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. (gob)

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