Landshut/München – pm (25.015.2022) Die 2019 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales veröffentlichte Stichtagserhebung zur Anzahl wohnungsloser Menschen in Bayern aus dem Jahr 2017 zeigt deutlich: Von 2014 bis 2017 ist die Zahl wohnungsloser Menschen von knapp 12.000 auf gut 15.500 und damit um fast 30 % gestiegen. In diesem Jahr wird nun die erste bundesweite Wohnungslosenstatistik veröffentlicht.
Das Thema Wohnen gilt in der Politik als die soziale Frage unserer Zeit. Es ist damit konsequent, wenn die Bayerische Staatsregierung seit dem Doppelhaushalt 2019/2020 dies verstärkt berücksichtigt und mit dem Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ in den Blick nimmt, wie einer der schärfsten Formen von Armut begegnet werden kann. Aufschlussreich für die Praxis ist hier auch eine Studie, welche im Rahmen eines Projektes unter dem Dach des Aktionsplans des StMAS vom KMFV angestoßen und von der Hochschule Landshut durchgeführt werden konnte, sowie in Kooperation mit der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern bereits bundesweit Beachtung gefunden hat.
Am 2. Juni findet an der Hochschule nun eine Fachtagung statt. Diese hat zum Ziel, die Forschungsergebnisse der Studie vorzustellen und zu diskutieren, wie sich diese praktisch in eine strukturelle Verbesserung der Wohnungsnotfallhilfe umsetzen lassen – im Rahmen einer gesetzeskonformen und wirksamen Bekämpfung der Wohnungsnot.
Von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene, oft ordnungsrechtlich untergebrachte Menschen haben nach Paragraf 67 ff. des Zwölften Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf persönliche Beratung und Unterstützung. Der Sozialverwaltung einer Stadt oder eines Landratsamtes ist dabei für eine wirksame Bekämpfung von Wohnungsnot eine überragende Bedeutung und unverzichtbare Funktion zugeordnet. Voraussetzung für die Zuständigkeit der Sozialbehörden ist, dass besondere soziale Schwierigkeiten vorliegen, Selbsthilfe nicht möglich ist und zumindest eine Verschlechterung der Lebenssituation verhindert werden kann. Schon die Kenntnis einer entsprechenden Notlage kann von den Sozialbehörden genutzt werden, um frühzeitig Hilfen anzubieten und zu organisieren. Die Frage vor Ort ist jedoch stets, ob die eigentlich vorgesehenen Möglichkeiten genutzt und ausgeschöpft werden.
Viele anspruchsberechtigte Menschen wissen nämlich nicht, dass sie diesen sozialhilferechtlichen Anspruch haben. Oder sie sind nicht in der Lage, diesen Anspruch zu verfolgen, geschweige denn durchzusetzen, weil z. B. eine Erkrankung vorliegt. Menschen in einem Wohnungsnotfall stellen in der Regel keine entsprechenden Anträge bei den zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgern. Folglich werden auch keine Leistungen erbracht. Die betroffenen Menschen bleiben sich selbst überlassen, obwohl sie dringend auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen wären. In der Folge verharren sie etwa den Notunterkünften der Gemeinden oder werden in Einzelfällen rechtswidrig weitergeschickt und an die nächstgrößere Kommune verwiesen.
Entgegen dieser skizzierten Realität kann Wohnungsnotfällen in der aktuell gültigen Gesetzeslage lösungsorientiert begegnet, die Verweildauer in ordnungsrechtlicher Unterbringung verkürzt und das Eintreten der Wohnungslosigkeit in vielen Fällen verhindert werden: Voraussetzung hierfür ist, dass das Schnittstellenmanagement zwischen ordnungsrechtlich unterbringender Gemeinde, örtlichem Sozialhilfeträger und freier Wohlfahrtspflege gelingt.
Ziel der Fachveranstaltung, die am 2. Juni von 9 Uhr bis 14 Uhr im Audimax der Hochschule Landshut stattfinden wird, ist es nun, die Forschungsergebnisse der Studie vorzustellen und zu diskutieren, wie sich diese praktisch in eine strukturelle Verbesserung der Wohnungsnotfallhilfe umsetzen lassen.
Informationen zur Tagung und zur Anmeldung gibt es unter: www.haw-landshut.de/wohnungsnotfallhilfe