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Artenschutz: Bei Baumaßnahmen auf Brutplätze Rücksicht nehmen

Traufkasten MauerseglerMauersegler fliegen ihre Brutplätze im Traufkasten an. - Fotos: Stadt Landshut

Landshut – pm (23.06.2020) Städte sind wichtige Lebensräume für zahlreiche Vogelarten. Neben Gärten und öffentlichen Grünflächen haben auch die Gebäude selbst eine wichtige ökologische Funktion. Charakteristische Vogelarten wie Schwalben, Mauersegler und Spatzen sind vielen bekannt, sie prägen das Stadtbild seit Jahrhunderten.

Als Gebäudebrüter haben sie sich an den Lebensraum Stadt hervorragend angepasst. Nischen, Spalten und Hohlräume unter Hausdächern nutzen sie als Brutplätze.

Mit der wärmeren Jahreszeit beginnt nicht nur die Brutzeit der Vögel, auch Bau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden haben Hochsaison. Bei einer Sanierung, einem Umbau oder Abbruch von Gebäuden werden nicht selten Brutplätze beseitigt, oft kommen dabei die Jungvögel zu Tode, wenn die Arbeiten während der Brutzeit durchgeführt werden.

Schwalbennester und die Brutplätze von Spatzen und Mauerseglern sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Sie dürfen weder beschädigt noch zerstört werden. Der Zugang zu den bestehenden Nestern darf auch nicht durch Netze oder Abwehrmaßnahmen versperrt werden. Daher müssten die Brutplätze von Mietern und Hauseigentümern toleriert und bei Baumaßnahmen erhalten werden.

Doch wie können Sanierungen im Einklang mit geltendem Artenschutzrecht durchgeführt werden? Fassadendämmung oder Dachsanierung ist oft nicht möglich, ohne dass Brutplätze beseitigt werden. Grundsätzlich können in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Brutzeit der Vögel durchgeführt werden, sofern die Brutplätze erhalten werden oder im ausreichenden Umfang Ersatznistgelegenheiten geschaffen werden.

Ersatzkaesten Mauersegler

Das Foto zeigt Ersatzkästen für Mauersegler und Spatzen.

Erheblich problematischer sind Sanierungsmaßnahmen während der Brutzeit. In der Brutzeit dürfen Brutplätze von Gebäudebrütern ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde beziehungsweise ohne Ausnahmegenehmigung durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Niederbayern nicht beseitigt werden. Die Zustimmung beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung ist also rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn einzuholen.

Über das von der Regierung von Niederbayern geförderte Artenschutzprojekt
„Gebäudebrüter in Landshut“ erhalten Hauseigentümer, Bauherren, Handwerker und Architekten eine kostenlose artenschutzfachliche Beratung und werden so aktiv unterstützt. „Wenn wir rechtzeitig eingebunden werden, verlaufen die Bauarbeiten bei gleichzeitiger Wahrung des Artenschutzes fast immer problemlos“, sagt Susanne Rieck von der Stadt Landshut, dort zuständig für den Artenschutz an Gebäuden.

„Nehmen Sie vor geplanten Renovierungen und Sanierungen die kostenlosen Beratungsangebote in Anspruch, denn rechtzeitige Planung spart unnötige Kosten und Verzögerungen.“ Die meisten Hausbesitzer, so ihre Erfahrung, stehen den fliegenden Untermietern grundsätzlich positiv gegenüber. Die Bestandsituation der Gebäudebrüter in Landshut konnte durch das Artenschutzprojekt bereits verbessert werden. Eigentümer, die sich im Artenschutz engagieren möchten, erhalten kostenlose Nistkästen und Kunstnester. Auch Kotbretter – gegen Verschmutzungen unter Schwalbennestern – werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Tipp: Landshut beherbergt noch erstaunlich viele Schwalben und Mauersegler. Laut Susanne Rieck gibt es in den zahlreichen Gassen und Hinterhöfen der Innenstadt mehr als 50 Schwalbennester. „Nutzen Sie die lauen Sommerabende zu einem Schwalbenrundgang. Und achten Sie dabei auch auf die Mauersegler“, empfiehlt Rieck: Rund um die Heilig-Geist-Kirche und das alte Postgebäude könne man sich an ihren geselligen, lautstarken Flugspielen erfreuen.

Für weitere Informationen steht Susanne Rieck auch per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter Telefon 0151 52170281 zur Verfügung.

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