Grundsatzbeschluss des Bezirksausschusses für Lindbergmühle - Foto: Sabine Bäter
Landshut/Lindbergmühle - pm (30.03.2022) Die gewerbliche Fischerei in Niederbayern befindet sich seit Jahren unter hohem Anpassungsdruck. Zurückgehende Wassermengen und eine kontinuierliche Erwärmung des Wassers verschlechtern die Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Fischerzeugung. Auch die kontinuierlich steigenden Energiepreise haben Auswirkungen auf die fischereilichen Betriebe.
Die Reduzierung der Energiekosten ist für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe von zentraler Bedeutung. Dies gilt auch für den bezirkseigenen Fischereilichen Lehr- und Beispielsbetrieb Lindbergmühle. Ein erster Schritt ist bereits in der Umsetzung, denn noch in diesem Jahr soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden, die einen Teil des eigenen Stromverbrauchs vor Ort erzeugt.
Mit einem Grundsatzbeschluss vom 29. März hat der Bezirksausschuss auf Initiative von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich beschlossen, am Beispiel des Fischereilichen Lehr- und Beispielsbetrieb zu untersuchen, wie ein Fischzuchtbetrieb unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die bilanzielle Stromautarkie erreichen kann. Der Erfolg und die einhergehenden Erfahrungen dieses Umbauprozesses soll mit externer Begleitung, z. B einer Hochschule oder einem Ingenieurbüro entsprechend dokumentiert und ausgewertet werden.
Bezirkstagspräsident Heinrich: "Der Fischereiliche Lehr- und Beispielsbetrieb Lindbergmühle bietet gute Voraussetzungen für diesen Umbauprozess. Um dort die bilanzielle Stromautarkie zu erreichen, werden wir auch Möglichkeiten der Energiespeicherung, zusätzliche Quellen zur Energieerzeugung und -einsparung prüfen. Der Prozess soll genau dokumentiert und dann den gewerblichen Fischzüchtern im Regierungsbetrieb zugänglich gemacht werden."