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LAVV beginnt den Fahrscheinverkauf ab dem 15. Juni

Stadt und Landkreis Lansshut - pm (10.06.2020) Nach den Pfingstferien gilt wieder die vor drei Monaten ausgesetzte Reglung: Die vordere Einstiegstür wird wieder geöffnet, nur dort erfolgt der Einstieg in den Bus. Ein Fahrscheinverkauf im Bus findet wieder statt. Der Fahrgast hat seinen Fahrschein beim Betreten des Busses wieder unaufgefordert vorzuzeigen oder zu kaufen. Die Fahrscheinkontrollen im Bus werden wieder aufgenommen.

Damit kehrt der Landshuter Verkehrsverbund wieder zu der bewährten Handhabe zurück, die coronabedingt seit Mitte März ausgesetzt war.

Die Verkehrsunternehmer im LAVV hatten auch während des Lockdowns die Mobilität der Bürger aufrecht erhalten. Seit Wochen wird – mit geringen Einschränkungen im Spätverkehr – wieder das volle Angebot gefahren. Da ist es nur angemessen, dass auch wieder alle Fahrgäste bezahlen. „Die Verkehrsunternehmer haben enorme Einnahmeausfälle zu verkraften, während die Kosten kaum gesenkt werden konnten. Daher ganz klar: Am 15. Juni muß es jetzt wieder losgehen“, so Oberbürgermeister Putz, der Verbandsvorsitzende des LAVV.

Seit Mitte März waren der Vordereinstieg, der Fahrscheinverkauf und die Fahrscheinkontrolle ausgesetzt. Das Fahrpersonal war durch Absperrbänder abgeschirmt, um das Infektionsrisiko zu minimieren, gleichermaßen für die Fahrgäste wie auch für das Fahrpersonal. Durch diese Maßnahme wurde die Zahl der Corona-Erkrankungen beim Fahrpersonal gering gehalten. So konnte erreicht werden, dass kein Bus krankheitsbedingt ausfiel, ein Erfolg der Strategie und der Disziplin.

Um jetzt wieder Fahrscheine verkaufen zu können, müssen Vorbereitungen im Bereich des Infektionsschutzes getroffen werden. So bringen Busunternehmer in ihren Fahrzeugen Trennscheiben an, damit das Fahrpersonal abgeschirmt ist. Dies hat länger gedauert als gedacht, weil Zulassungsfragen und Materialengpässe die Nachrüstung verzögerten. In vielen Bussen ist dies aber nicht oder nicht so schnell möglich. Dort wird der Fahrer während des Verkaufsvorgangs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Fahrgast muß dies ohnehin, so dass auch ohne Trennscheibe das Ansteckungsrisiko auf ein vertretbares Maß gesenkt ist.

Grundlage der positiven Entscheidung war die Entwicklung der Fallzahlen: Auch im Raum Landshut war der Verlauf zuletzt so günstig, dass der Fahrscheinverkauf im Bus wieder möglich ist. Das Staatliche Gesundheitsamt trägt aus epidemiologischer Sicht die Maßnahme mit. Seine vorgeschlagenen Desinfektionsmaßnahmen haben die Verkehrsunternehmer in ihr Konzept aufgenommen und werden dies selbstverständlich umsetzen. „Mit diesen Maßnahmen ist der Bus auch weiterhin ein sicheres Verkehrsmittel, die Fahrgäste können wieder kommen,“ so Landrat Peter Dreier, stellvertretender Verbandsvorsitzender des LAVV.

In die Entscheidung waren aber nicht nur das Gesundheitsamt und die Gewerbeaufsicht eingebunden. Alle Verkehrsunternehmer im LAVV hatten sich mit der Regierung von Niederbayern und dem Landesverband der Bayerischen Omnibusunternehmer abgestimmt und gemeinsam ein Konzept erarbeitet, das nun inhalts- und zeitgleich startet. Mit dem Datum 15. Juni ist der LAVV der erste Verbund in Bayern, der einheitlich und mit einem gemeinsamen Konzept wieder Fahrscheine im Bus verkauft.

Um das Ansteckungsrisiko weiter zu senken, bittet Dr. Christoph Häusler, der Geschäftsleiter des LAVV, die Fahrgäste um Beachtung weiterer Hinweise:

  • Die Dauer des Verkaufsvorgangs soll minimiert werden. Es findet möglichst keine Beratung im Bus statt sondern nur der Verkauf.
  • Der Umgang mit Bargeld soll minimiert werden. Der Fahrgast möge am besten das Fahrgeld abgezählt bereithalten.
  • Wenn der Bus eine Schranke zur Abgrenzung des Fahrgastraums vom Einstiegsbereich hat, oder wenn der Raum beim Fahrer abmarkiert ist, z.B. durch ein Klebeband am Boden oder an den Radkästen innen, dann soll dieser Bereich vom Fahrgast nur zum Einstieg und Fahrkartenkauf betreten werden. Dieser Raum ist ansonsten frei zu halten.

Der LAVV arbeitet auch an der Zukunft: die Anzahl der Verkaufsvorgänge soll mittelfristig durch moderne Vertriebsformen wie ein Handyticket minimiert werden.

Nur zur Erinnerung: Nach wie vor gilt bayernweit für Fahrgäste des ÖPNV ab dem sechsten Geburtstag die bußgeldbewehrte Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es ist keine professionelle Maske erforderlich, vielmehr reicht auch ein Tuch oder ein Schal. Dies gilt nicht nur im Bus sondern auch an der Haltestelle.

Weil es diese Pflicht gibt, kann der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m im Bus auch mal unterschritten werden. Dann sollten sich die Fahrgäste möglichst nicht von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen.

Auch bittet der LAVV die Fahrgäste darum, generell die Hygieneregeln zu beachten, insbesondere die Husten- und Nießetikette. Aber derzeit ist die Zahl der Fahrgäste noch so gering, dass die Platzverhältnisse in der Regel recht großzügig sind.

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