Landshut - pm (16.01.2026) Mit Ablauf des 19. Januar 2026 sollten Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 umgetauscht sein. Sollte dies bisher nicht erfolgt oder der Termin zum Umtausch erst nach dem 19. Januar 2026 sein, weist die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund vermehrter Bürgeranfragen darauf hin, dass der betroffene Personenkreis selbstverständlich auch nach dem 19. Januar 2026 Autofahren darf.
Einzig das Dokument – der Führerschein – verliert mit Ablauf dieses Datums seine Gültigkeit, die grundsätzliche Berechtigung zum Fahren bleibt erhalten.
Betroffene begehen in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit und müssen bei einer Kontrolle gegebenenfalls eine Strafe in Höhe von zehn Euro bezahlen. Bei Auslandsfahrten bestehen keine Erfahrungswerte, wie ausländische Kontrollorgane mit abgelaufenen Führerscheindokumenten umgehen. Empfohlen wird deshalb, innerhalb der Umtauschphase von Auslandsfahrten Abstand zu nehmen. Anderweitig erfolgt eine Auslandsreise auf eigenes Risiko.
Die Fahrerlaubnisbehörde verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Onlineterminvereinbarung unter www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung hin. Ein Erscheinen ohne vorherige Terminvereinbarung kann zu längeren Wartezeiten führen. Die Fahrerlaubnisbehörde behält sich eine Zurückweisung bei erhöhtem Besucheraufkommen oder aufgrund personeller Umstände vor. Bei Fragen kann man sich auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Der Führerscheinumtausch lässt sich auch online unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch beantragen.

