Landshut - pm (22.12.2025) Mini-Jobber bekommen etwas mehr Geld: Rund 10.700 Mini-Jobber gibt es in Landshut. Sie können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das:
Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Kurt Haberl.
Der Geschäftsführer der NGG Niederbayern appelliert an die Menschen, die geringfügig beschäftigt sind, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Kurt Haberl stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Niederbayern, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“. Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Kurt Haberl.
Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung. „Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Kurt Haberl deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „1.350 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie in Landshut. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“
Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. „Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich in Landshut rundlaufen zu lassen“, sagt Kurt Haberl.
Die NGG Niederbayern sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Kurt Haberl. Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Mit Mini-Jobs wird häufig die Hoffnung verbunden, dass diese ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sind. Diese Hoffnung können wir leider nicht teilen. Mini-Jobs sind oft prekäre Beschäftigungen im Niedriglohnbereich“, betont NGG-Geschäftsführer Haberl.
Die NGG Niederbayern kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „59 Prozent aller geringfügig Beschäftigten in Landshut sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Kurt Haberl.
Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Niederbayern: 0871 14 3 42-0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

