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Für das Nähen von Stoffmasken: Landkreis teilt allen 35 Gemeinden geschnittenes Vlies zu

stoffschutz neuLandkreis Landshut - pm (06.04.2020) Egal ob in Zeitschriften, Schritt-für-Schritt-Anleitungen aus dem Internet oder (teils recht eigenwillige) Tutorials und Kreationen auf Youtube: An selbstgenähten Mund- und Nasenmasken kommt derzeit niemand vorbei. Dabei haben sie eines gemeinsam – sie können die allgemeine Ansteckungsgefahr senken.

Zwar dienen sie nicht dem Eigenschutz des Trägers, sehr wohl aber die Umgebung, da sie die Tröpfcheninfektion – und dies ist der Übertragungsweg für das Corona-Virus – deutlich reduzieren.

Die selbstgenähten Masken können aus allen möglichen Stoffresten hergestellt werden, bestenfalls aus Baumwolle und kochfest. Doch der Landkreis Landshut wird künftig Material zur Verfügung stellen. Die von Staatsminister Hubert Aiwanger für jede Region in Bayern zugeteilten Vlies-Rollen werden an zentraler Stelle geschnitten, verpackt und mitsamt einer Fertigungsanleitung an die Gemeinden ausgeliefert.

Diese können dann die lokale Weiterverteilung bestimmen, sei es als Spende an ehrenamtliche Näh-Initiativen oder als Aufträge an örtliche Schneidereien. Wer die fertigen Masken dann nutzen wird, kann ebenfalls die Gemeinde frei entscheiden, egal ob sie Mitarbeiter der Lebensmittelgeschäfte, in Banken oder Kitas damit ausstatten. Wichtig aber ist, dass die selbst genähten Masken nicht für medizinische Zwecke (z. B. in Arztpraxen) verwendet werden dürfen, da es hier gesonderter Hygienestandards und einer zertifizierten Fertigung bedarf.

Darüber hinaus kann jeder mit eigenen Stoffresten und etwas Handarbeit selbst beitragen, andere zu schützen und durch das eigene Infektionspotenzial durch Tröpfcheninfektion deutlich zu reduzieren. Ein Schnittmuster (bereitgestellt von der Stadt Essen) ist auf www.landkreis-landshut.de verfügbar.

Seit einiger Zeit haben bereits viele lokale Schneidereien entsprechende Stoffmasken im Angebot. Wer handwerklich nicht so geübt ist oder schlicht keine Zeit findet, aber trotzdem auf einen sinnvollen Hygieneartikel nicht verzichten möchte, macht sicherlich seiner Näherei um die Ecke mit einem kleinen Auftrag eine Freude. Da bereits einige Abmahnanwälte aktiv sind, die die Nähereien und Ehrenamtlichen belangt haben, die die Begriffe „Atemschutzmaske“ oder „Mundschutzmaske“ für den Vertrieb ihrer Produkte verwendet haben (der Begriff „Schutz“ erfordert eine entsprechende Zertifizierung), empfiehlt die Wirtschaftsförderung des Landkreises, sie stattdessen als „Stoffmasken“ oder „Behelfsmasken“ zu anzubieten.

Die Materialien für den medizinischen Bereich werden eigentlich vom Freistaat geliefert – wenn der Landkreis selbst noch Masken bezieht, um den lokalen Bedarf bedienen zu können, dann ausschließlich von Produzenten, die hierfür zertifiziert worden sind. Es werden aber derzeit keine weiteren Firmen mit der Entwicklung und Herstellung von Masken ohne entsprechende Standards beauftragt

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