Am Mittwoch um 19 Uhr hält der Landkreis Landshut in der Turnhalle des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Ergolding (Am Sportplatz 6) eine erste Veranstaltung ab, bei der Eltern über viele Aspekte rund um das neue Landkreis-Gymnasium in Ergolding informiert werden. Eine wichtige Frage ist natürlich stets auch, ob die Kosten für die Schülerbeförderung von Stadt oder Landkreis übernommen werden. Dazu stehen am Mittwoch abend Fachleute des Landratsamts Rede und Antwort. Grundsätzlich herrscht freie Schulwahl.
Wenn Eltern freilich die Schulwegskostenfreiheit beantragen, das heißt: wenn sie wollen, dass ihnen die Kosten für die Fahrt zur Schule erstattet werden, gilt der „Grundsatz der nächstgelegenen Schule". Die Schüler haben einen Anspruch auf Schulweg-Kostenerstattung, wenn mehr als drei Kilometer liegen zwischen ihrem Wohnsitz und der nächstgelegenen Schule mit der gewählten Ausbildungsrichtung.
Das Landratsamt Landshut hat vor diesem Hintergrund eine Landkarte erarbeietet, mit deren Hilfe man ersehen kann, welche der beiden Schulen – Hans-Leinberger-GymnasiumG oder Gymnasium Ergolding – die nächstgelegene Schule im Sinne des Schüler-Beförderungsrechts ist. Bekanntlich war einer der Hauptgründe für das neue Gymnasium Ergolding die Entlastung des Hans-Leinberger-Gymnasiums (HLG).
Mit einer roten Linie sind die Gebiete der Stadt Landshut und der Marktgemeinde Altdorf eingegrenzt, die das 3-Kilometer-Einzugsgebiet des HLG bilden. Für Schüler, die innerhalb der Linie wohnen, ist das HLG für den sprachlichen, naturwissenschaftlichen und
wirtschaftswissenschaftlichen Zweig die nächstgelegene Schule. Es besteht kein Anspruch auf eine Stadtbuskarte.
Die grüne Linie auf der Karte markiert den 3-Kilometer-Einzugsbereich des neuen Ergoldinger Gymnasiums, das im September seine Tore öffnet, also
zum Schuljahresbeginn 2013/2014. Für den naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Zweig – diese Ausbildungsrichtungen bietet das neue Landkreis-Gymnasium an – ist diese Schule die nächstgelegene Schule für alle, die innerhalb der grünen Linie ihren Wohnsitz haben. Es besteht kein Anspruch auf eine Stadtbuskarte.
Wer seinen Wohnsitz in dem Bereich hat, in dem sich die beiden Linien überschneiden, lebt im Einzugsgebiet beider Gymnasien: Das
heißt, diese Schüler können für den naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Zweig wählen, welche der beiden Schulen
sie besuchen wollen. Für sie besteht freilich in keinem Fall ein Anspruch auf eine Stadtbuskarte.
Schüler aus allen anderen Bereichen im Einzugsgebiet der Landshuter Stadtbus-Linien können für den naturwissenschaftlichen und
wirtschaftswissenschaftlichen Zweig wählen, welches Gymnasium sie besuchen. Für sie besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine
Stadtbuskarte, da sich ihr Wohnsitz außerhalb des 3-km-Einzugsgebietes beider Schulen befindet.
Von Seiten des Landratsamts Landshut wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben lediglich der Orientierung dienen: In Zweifelsfällen ist eine Rückfrage mit dem jeweiligen Kostenträger notwendig, also mit der zuständigen Stelle im Landratsamt oder in der Landshuter Stadtverwaltung.
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Im Bild oben: Schüler, die mehr als drei Kilometer zurücklegen zum nächstgelegenen Gymnasium ihrer Ausbildungsrichtung, haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Wie das im Bereich des Einzugsgebietes der Stadtbus-Linien aussieht, wird am Mittwoch bei einer Info-Veranstaltung anhand dieser Karte erläutert.