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Dr. Katharina Mühlbauer erhält bayerischen Tierschutzpreis

tierschutzpreis katzen

v. l.: Staatsminister Dr. Tobias Glauber, Dr. med. vet. Katharina Mühlbauer, Christine Hafner und Silvia Rottmair

München – pm (18.10.2024) Christine Hafner, Silvia Rottmair und Dr. Katharina Mühlbauer wurden gestern als Dreiergespann mit dem bayerischen Tierschutzpreis ausgezeichnet. Sie setzen sich seit Jahren für den Schutz der stetig wachsenden Populationen an Streunerkatzen in Bayern ein und wurden nun für ihr unermüdliches Engagement zum diesjährigen Motto „Wissen schützt Tiere“ gewürdigt.

Die Preisträgerinnen vereinen ihre Kernkompetenzen in aktivem Tierschutz, den gültigen Rechtsgrundlagen und Erfahrungen aus der tierärztlichen Praxis. Zusammen haben sie eine Initiative ins Leben gerufen, die sich zum Ziel gesetzt hat, Katzenschutzverordnungen nach §13b Tierschutzgesetz in Bayern voranzubringen und Aufklärungsarbeit auf verschiedensten Ebenen zu leisten.

In Bayern gibt es geschätzt 300.000 freilebende Streunerkatzen, die sich schnell und unkontrolliert vermehren. Unter diesen Katzen breiten sich ansteckende, oft tödlich verlaufende Krankheiten und Parasitenbefall stark aus. Die Tiere leiden an Unterernährung und die Sterblichkeit ist besonders bei Jungtieren sehr hoch. Ursprünglich stammen all diese Katzen von entlaufenen, zurückgelassenen oder ausgesetzten Katzen ab. Tierschutzorganisationen und –vereine bestätigen, dass sich die Situation jährlich weiter zuspitzt – die Belastungsgrenzen sind längst überschritten. Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz dienen dem Schutz dieser freilebenden Katzen und schreiben die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Besitzerkatzen im unkontrollierten Freigang vor.

Die Aktivistinnen müssen jedoch immer wieder feststellen, dass all die Bemühungen trotz eindeutiger Datengrundlagen, fundierter Anträge und der aufopferungsvollen Arbeit der Tierschutzvereine ins Leere laufen. Die entscheidungsbefugten Behörden nehmen das Problem der stetig wachsenden Populationen freilebender Katzen nicht ernst, lehnen die Verantwortung ab und schieben Entscheidungen zum Schutz der Katzen auf die lange Bank. Und das, obwohl alle Behörden laut Grundgesetz dem Tierschutz verpflichtet sind - sie dürfen sich nicht länger aus der Verantwortung ziehen.

Der Bayerische Tierschutzpreis wird jährlich vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verliehen. Er würdigt herausragende Initiativen und Projekte, die sich um den Schutz und das Wohl von Tieren verdient machen.

„Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung und dass das Leid der Streunerkatzen in Bayern immer mehr Gehör findet, aber Bayern stellt im bundesweiten Vergleich das Schlusslicht dar, was den Erlass von Verordnungen angeht und Tierschützer stoßen immer wieder auf schier unüberwindbare Blockaden seitens der Landratsämter. Wir fordern konsequentes Handeln der Entscheidungsträger zum Schutz der Streunerkatzen in Bayern und appellieren eindringlich an Landratsämter und Ministerium: Den Organisationen und Vereinen dürfen nicht weiterhin Steine in den Weg gelegt werden und es braucht mehr Verordnungen nach §13b, sei es auf kommunaler Ebene oder im besten Fall mittels einer bayernweiten Kastrationspflicht.“

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