Landshut - pm (04.05.2020) „Der Seniorenbeirat der Stadt Landshut bittet die Bayerische Gesundheitsministerin, Melanie Huml, und die Bayerische Seniorenministerin, Carolina Trautner, das von der Staatsregierung verordnete generelle Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen peu a peu moderat zu lockern. Wir hoffen hierbei auf die Unterstützung der Landshuter Abgeordneten Jutta Widmann (FW) und Helmut Radlmeier (CSU)“, erklärte Franz Wölfl, Vorsitzender des Seniorenbeirates.
Das generelle Besuchsverbot sei ursprünglich im Interesse der Gesundheit der Heimbewohner gerechtfertigt gewesen. Dies würde, wie eine Nachfrage bei einigen Landshuter Heimen ergab, auch von den Heimbewohnern*innen so gesehen und akzeptiert. Die Heime würden ihr Bestes geben, um den Bewohnern*innen das Alleinsein zu erleichtern, wie beispielsweise durch die Organisation von Videotelefonie, Balkon- bzw. „Über-den-Zaun-hinweg“-Gesprächen, Postkartenaktionen oder Aufenthalte im heimeigenen Garten und dergleichen. Nach Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) stellten die verordneten Schutzmaßnahmen mit zunehmender Dauer aber auch eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für viele Bewohnerinnen und Bewohner dar. Sie bauten körperlich sehr schnell ab, weil ihre Angehörigen häufig Teil des Pflegesettings sind oder weil sie sich nicht mehr ausreichend bewegten. Außerdem sei das erzwungene Alleinsein für viele Bewohner*innen schwer erträglich, bis hin zur klinischen Depression.
Nach Auffassung des Landshuter Seniorenbeirates sei es deshalb dringend nötig, Konzepte für eine moderate Öffnung des generellen Besuchsverbots zu entwickeln und diese dann sukzessive umzusetzen. Die Gesundheit der Bewohner*innen und des Pflegepersonals dürfe aber auf gar keinen Fall gefährdet werden. Denkbar seien beispielsweise zeitlich begrenzte Besuchszeiten pro Heimbewohner*in (etwa 1 Stunde pro Woche), die Registrierung der Besucher*innen durch das Heim und die Beachtung bestimmter Hygienemaßnahmen (Desinfizieren der Hände, Tragen passender Schutzkleidung). Auch ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft müsse erlaubt sein.
Ferner könnte man auch regelmäßige Schnelltests des Pflegepersonals und der Besucher*innen in Erwägung ziehen. „Was für hochbezahlte Fußballspieler der ersten und zweiten Bundesliga möglich ist, müsse erst recht für die Angehörigen von Heimbewohner*innen und die Pflegekräfte möglich gemacht werden“, so Franz Wölfl. Bund und Länder stünden in der Pflicht, für eine angemessene Ausstattung der Einrichtungen mit Schutzkleidung und weiteren benötigten Materialien zu sorgen und, soweit Lockerungen nur unter der Voraussetzung regelmäßiger Testungen von Angehörigen zugelassen werden, die notwendigen Testkapazitäten zur Verfügung zu stellen.

