Landshut (29.11.2016) Die fünf Stadträte der Landshuter Mitte richten an die Stadt einen Antrag mit folgender Bitte: Die Verwaltung möge die Erhaltung der kleinteiligen und gegliederten Struktur der Bauten Wagnergasse (2,4 und 6) sichern, notfalls durch Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Begründung lautet: Begründung:
Der Stadtrat hat sich mit knapper Mehrheit für den Erhalt der denkmalgeschützten Häuser in der Wagnergasse ausgesprochen. Der Bauherr hat darzutun, dass die Sanierung der denkmalgeschützten Häuser so unwirtschaftlich ist, dass ihm der Erhalt nicht zugemutet werden kann, um doch einen Abriss durchzusetzen. Für diesen Fall muss zumindest gewährleistet sein, dass nicht ein weiterer Wohnanlagenkomplex errichtet wird, der die kleinteilige Struktur der Innenstadt zerstört. Auf entsprechende Negativbeispiele wie City Palais in der Neustadt sei verwiesen. Die Landshuter Mitte will mit diesem Antrag sicherstellen, dass bei einem theoretisch möglichen Abriss die vorhandene Siedlungsstruktur 1:1 wieder hergestellt wird. Dies gilt auch hinsichtlich der entsprechenden räumlichen Ausdehnung der Gebäude und der Höhenlagen der Geschoße zueinander.