Stadt verliert Dultprozess - Peter Vorholzer hätte Festwirt sein müssen - Jetzt stehen Regressforderungen im Raum
Peter Vorholzer dort, wohin er zurück möchte, in sein Festzelt auf der Landshuter Bartlmädult.
Regensburg/Landshut (01.12.2017) Das gestrige Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts, wer auf der diesjährigen Bartlmädult das große Festzelt aufstellen und betreiben durfte, dürfte im Landshuter Rathaus und im Dultsenat Magenschmerzen auslösen. Das Gericht entschied im Namen des Volkes, dass der Zuschlag für die Krausler & Widmann jun. Festzeltbetrieb GbRr nicht rechtens war und Peter Vorholzer der Wirt hätte sein müssen. Ein Urteil, das, so Peter Vorholzer, noch zu Konsequenzen führen wird.