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Kein „Nein“ zu Heizpilzen: Straßenrecht siegt über Klimaschutz

Heizpilz

Immissionstechnisch nicht zu empfehlen: Der Heizpilz. Das Straßenrecht hat aber juristisch die Nase vorne. - Foto: W. Götz

Landshut gw (19.05.2019) Sind Heizpilze mit den Klimaschutzzielen der Stadt der Stadt vereinbar? „Ja!“ - So das Ergebnis im gestrigen Umweltsenat. Während aus der Sicht des Klimaschutzes Heizpilze sinnlose und energievernichtende CO2-Schleudern darstellen, hält das bayerische Straßenrecht dagegen. Wer die Logik dahinter verstehen will, muss Jurist sein.

In einigen Cafés in der Landshuter Altstadt gehörten Heizpilze zum ganz normalen Erscheinungsbild. Insbesondere den Grünen und ÖDP-Stadträten sind sie ein Dorn im Auge. Letztendlich sind sie energetisch höchst ineffizient, heizen die Umgebung auf, verschleudern Gas oder Strom und verursachen zusätzliches CO2.

Die städtische Klimaschutzmanagerin, Stella Haun, meint dazu: „Heizstrahler sind aus Sicht des Klimaschutzes sehr kritisch zu beurteilen. Insbesondere im gänzlich uneffektiven Winterzeitraum ist ihr Einsatz nicht vertretbar.“ Nürnberg und Augsburg haben sie aus ihren Städten bereits verbannt, in München sind sie nur im Sommer zulässig.

Aus der Sicht des Rechtsamtes stellt sich die Situation demgegenüber anders dar, wie Harald Hohn erläutert. Beim Aufstellen von Heizpilzen im öffentlichen Straßenraum, ist eine straßenrechtliche Sondernutzung. De Sondernutzungserlaubnis kann jedoch nicht allein aus Gründen des Klimaschutzes versagt werden. Stattdessen müssen Gründe mit Bezug zur Straße speziell gegen das Aufstellen von Heizpilzen sprechen.

Nach dem bayerischen Recht kann, können bei der Ermessensentscheidung, ob eine Sondernutzungerlaubnis erteilt wird, nur Gründe des Straßen- und Straßenverkehrsrecht (also Belange der Sicherheit und Leichtigkeit und der Gemeinverträglichkeit) und Belange des Umfelds der Straße einbezogen werden.

Und weiter führt der Rechtsdirektor an: Wenn eine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Tischen und Stühlen erteilt wird, wird die Sondernutzung durch das zusätzliche Aufstellen von Heizpilzen nicht darüber hinaus oder gesondert beeinträchtigt werden. Damit wird es keine eigenständigen Gründe geben, eine Sondernutzungserlaubnis speziell für das zusätzliche Aufstellen von Heizpilzen zu untersagen.

Die Nutzung klimaschädlicher Heizpilze in der Gastronomie kann weder im Rahmen der Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis noch durch Festsetzungen im Bebauungsplan eingeschränkt werden. Eine Einschränkung der Heizpilznutzung generell aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ist wohl auch nicht möglich.

Im Klartext heißt das, in Bayern haben Heizpilze nichts mit Sondernutzung sondern mit Straßenrecht zu tun.

„Das ist nicht mit unseren Klimaschutzzielen zu tun“, kommentierte Hedwig Borgmann (Grüne) die Ausführungen von Harald Hohn. So soll nun die „Akte Heizpilze“ weiter ins Baureferat wandern, da, so Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner der Umweltsenat dazu nur eine Empfehlung aussprechen kann. Mit 5:4 Stimmen beschloss der Umweltsenat, dass durch die Bauverwaltung die Gestaltungsrichtlinien die für die Landshuter Innenstadt gelten, zusammengefasst vorgelegt werden sollen. Eventuell ergibt sich daraus noch ein Hintertürchen für den Klimaschutz.

Gestaltungsrichtlinien gibt es schon viele für die Altstadt, betreffend Sonnenschirme, Möblierung etc...

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