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DL21 Bayern fordert AfD-Verbotsverfahren einzuleiten

DL21

v. l.: Wolfgang Handschuch, Martin Hobmeier, Anja König, Raoul Koether, Matthias Bonigut und Herbert Lohmeyer

Landshut – pm (02.06.2025) Der Landesvorstand der DL21 Bayern (Forum Demokratische Linke in der SPD) appelliert an die Bundesregierung und die Verfassungsorgane, umgehend ein Verbotsverfahrens gegen die AfD in die Wege zu leiten. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die DL21-Landesvorsitzenden Herbert Lohmeyer und Anja König, die verfassungsrechtlichen und politischen Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu ziehen:

„Die AfD ist keine normale Partei mehr. Sie ist eine gesichert rechtsextreme Bedrohung für unsere Demokratie.“

Verfassungsschutz bestätigt: Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem einzustufen, lässt keine Zweifel mehr zu. Die AfD verbreitet rassistische, antisemitische, geschichtsrevisionistische und demokratiefeindliche Positionen, die nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.

„Wenn eine Partei offen von Deportationen träumt, die Würde des Menschen in Frage stellt, rassistische Hetze betreibt und sich als parlamentarischer Arm eines autoritären Umsturzes versteht, dann ist die rote Linie überschritten“, erklärt Anja König. „Die Demokratie darf sich nicht selbst aufgeben, indem sie ihre erklärten Feinde weiter gewähren lässt.“

Historische Verantwortung ernst nehmen

„Gerade in Deutschland mit seiner Geschichte dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wie eine Partei systematisch den Boden bereitet für Ausgrenzung, Angst und Gewalt“, ergänzt Herbert Lohmeyer. „Wir haben aus der Geschichte gelernt: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss aktiv verteidigt werden – auch mit den Mitteln des Grundgesetzes.“

Juristische Hürden sind hoch – aber nicht unüberwindbar

Der DL21-Landesvorstand betont, dass ein Verbotsverfahren juristisch sorgfältig vorbereitet werden muss. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den früheren NPD-Verfahren zeigen: Es braucht belastbares Material, das nachweist, dass nicht nur die Ziele verfassungswidrig sind, sondern auch aktiv und planvoll auf deren Umsetzung hingearbeitet wird.

„Doch genau das ist inzwischen dokumentiert“, so König. „Ob in den Aussagen führender Funktionäre, in geleakten Strategiepapieren oder in der engen Zusammenarbeit mit Netzwerken der extremen Rechten – die AfD agiert längst als politischer Arm eines autoritären Projekts, das sich offen gegen die Menschenwürde und die Grundrechte stellt.“

Verbot als politisches Signal und Schutzmechanismus

Ein Parteiverbot ist kein Allheilmittel. Es ersetzt keine politische Auseinandersetzung, keine Aufklärung, keine Bildungsarbeit. Aber es ist ein notwendiger Schritt, um die demokratischen Institutionen vor ihrer Aushöhlung zu schützen.

„Ein Verbot der AfD wäre auch ein klares Signal an alle Demokratinnen und Demokraten im Land: Wir lassen uns unser Land nicht von Verfassungsfeinden kapern“, so Lohmeyer. „Es wäre ein Schritt der wehrhaften Demokratie – nicht aus Schwäche, sondern aus Entschlossenheit.“

DL21 Bayern ruft zu breitem Bündnis für Demokratie auf

Der DL21-Landesvorstand ruft alle demokratischen Kräfte – Parteien, Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Gruppen – dazu auf, sich dem Appell anzuschließen. „Es geht nicht um parteipolitische Konkurrenz, sondern um den Erhalt der demokratischen Grundwerte, die uns alle einen“, betont König. „Wir brauchen ein starkes, geschlossenes Signal – für Demokratie, für Menschenrechte, für ein weltoffenes, solidarisches Deutschland.“

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