Landshut - pol (13.03.2025) Am Dienstag, 11. März, führte um 9.50 Uhr die Verkehrspolizeiinspektion Landshut in der Freyung eine Verkehrskontrolle durch. Bei dieser Kontrolle hielten die eingesetzten Beamten einen 16-jährigen Fahrer eines E-Scooters an, da am Fahrzeug noch das alte Versicherungskennzeichen für das Jahr 2024 angebracht war. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass dieses Versicherungskennzeichen niemals für den E-Roller ausgegeben wurde.
Der Schüler gab zu, das Kennzeichen von einem Freund erhalten zu haben. Um eine bestehende Haftpflichtversicherung vorzutäuschen, habe er dieses an seinem Roller angebracht. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
In diesem Zusammenhang weist die Verkehrspolizeiinspektion Landshut nochmals ausdrücklich auf das am 28. Februar abgelaufene Versicherungsjahr hin. Seit dem 1. März müssen alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge mit dem grünen Versicherungskennzeichen ausgerüstet sein. Das alte blaue Kennzeichen hat seine Gültigkeit mit Ablauf des 28. Februar verloren. Bislang wurden alleine durch die Verkehrspolizeiinspektion Landshut bereits 15 Verstöße durch E-Scooterfahrer festgestellt und zur Anzeige gebracht.