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Hanf-Schikane: Staatsanwaltschaft gibt nach Jahren Blüten zurück

Wenzel Cerveny

Wenzel Cerveny beim Abholen der beschlagnahmten Waren vor der Staatsanwaltschaft Landshut.

Erding/Landshut - pm (23.05.2025) Drei Jahre erfolglose Ermittlungen gegen den Cannabis-Aktivisten und Unternehmer Wenzel Cerveny (63) aus Kirchseeon (Lkr. Ebersberg): Jetzt darf er die beschlagnahmten Gegenstände aus der Asservatenverwaltung abholen. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte ein Verfahren wegen des Verdachts auf illegalen Handel mit Cannabis-Produkten ein.

Es handelt sich um 49 Positionen, die bei einer Razzia im Juli 2022 im Hanf-Ladengeschäft in der Langen Zeile 17 im Zentrum der oberbayerischen Großen Kreisstadt Erding beschlagnahmt worden waren. Die beschlagnahmte Ware ist am Freitag, 23. Mai, in Landshut zurückgegeben worden.

„Die Staatsanwaltschaft Landshut hat mittlerweile erkannt, dass der jahrelange Feldzug gegen die Hanf-Branche überzogen war und das Verfahren eingestellt. Das war eine Farce auf Staatskosten“, erklärte Wenzel Cerveny, Gründer von Hanf.com.

Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Landshut hatte die Staatsanwaltschaft „ohne vorherige Anhörung“ die Geschäftsräume des Ladengeschäfts „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in der Langen Zeile 17 in Erding durchsucht. Das Ermittlungsverfahren stützte sich auf den Verdacht eines Verbrechens nach § 29a Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das die Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren sowie den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge umfasst. Im Fokus der Ermittlungen standen CBD- und/oder THC-haltiges Haschisch (Cannabisharz), CBD- und/oder THC-haltiges Marihuana (Cannabisblüten), Hanfblütentee sowie Cannabisöl auf CBD-Basis. (Aktenzeichen: 506 Js 12668/22 // ÜL-Nr. 5673/2022)

Wenzel Cerveny wirft den Behörden Schikane und eine massive Verschwendung von Steuergeldern vor. Bei den beschlagnahmten Hanfteeblüten handle es sich um Importware, die aus in der EU zugelassenen Hanfsorten stamme. Der THC-Gehalt dieser Produkte habe den gesetzlich zulässigen Grenzwert von 0,3 Prozent nie überschritten.

Am 22. April 2025 teilte die Staatsanwaltschaft Landshut der Ladenkette Hanf.com nüchtern mit: „In dem vorbezeichneten Verfahren sind folgende Gegenstände an Sie zurückzugeben.“ Aufgeführt sind insgesamt 49 Positionen – darunter:

  • 27 Fläschchen Cannabidiol-(CBD)-Öl (15 %),
  • 1.650 Gramm „Marihuana“ (Hanfblütentee),
  • 98 Gramm „Cali Kush CBG“-Blüten in Papiertütchen,
  • CBD-Öl „Supreme Lemon Haze“,
  • 11 Packungen CBD-Kaugummi „Sativa“.

Die Staatsanwaltschaft Landshut ist bereits die dritte Ermittlungsbehörde, die ein Verfahren gegen Cerveny eingestellt hat. Bereits im November 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg beschlagnahmte Ware zurückgegeben, im Februar 2025 folgte die Staatsanwaltschaft München II.

„Die Razzien waren eine Farce – eine Verschwendung von Steuergeldern in gigantischem Ausmaß“, kritisiert Wenzel Cerveny. „Drei Jahre Ermittlungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmungen – und am Ende bleiben nur vernichtete Waren und ein immenser Schaden zurück.“ In München wurden rund 50 Umzugskisten mit beschlagnahmter Ware zurückgegeben.

Trotz der Einstellung der Verfahren bleibt der wirtschaftliche Schaden für Cerveny erheblich: Die sichergestellten Produkte – darunter CBD-Öle und CBD-Blüten – waren zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung legal im Handel erhältlich. CBD hat keine psychoaktive Wirkung; für die berauschende Wirkung von Cannabis ist der Wirkstoff THC verantwortlich. Die Lagerung der Produkte durch die Behörden erfolgte laut Cerveny unter fragwürdigen Bedingungen, sodass viele Artikel heute nicht mehr verkaufsfähig seien oder das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hätten.

Wenzel Cerveny kündigte an, die Staatsanwaltschaft Landshut auf Schadenersatz nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu verklagen.

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