Aufgrund einer körperlichen Auseinandersetzung am Donnerstag, 20. März, in deren Verlauf eine Schreckschusswaffe Verwendung fand, kam die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Landshut dem 18-jährigen Tatverdächtigen auf die Schliche. Er muss sich neben dem Raubüberfall auch wegen eines versuchten Tötungsdelikts verantworten.
Zunächst war am Mittwoch, 19.03.2014, ein Lottogeschäft in der Landshuter Kalcherstraße durch einen maskierten und bewaffneten Mann überfallen worden (siehe Pressebericht des Polizeipräsidiums Niederbayern vom 19.03.2014).
Am Donnerstag, den 20. März, gegen 16:15 Uhr, kam es im City-Center Landshut zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Männern. Vermutlich aufgrund einer Forderungssache waren die beiden aneinandergeraten. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der tatverdächtige 18-Jährige eine Schreckschusswaffe zog, auf den Kopf des 23-jährigen Gegenübers zielte und abdrückte. Dieser konnte sich allerdings zur Seite drehen, wodurch er glücklicherweise nur leichte Verletzungen am Hals-/Ohrbereich erlitt. Er erschien zur Anzeigeerstattung bei der Polizeiinspektion Landshut. Anschließend begab er sich zur ambulanten Versorgung in ein Klinikum.
Der Tatverdächtige war dem Opfer zwar bekannt, jedoch konnte er von der Polizei an seiner Meldeadresse nicht angetroffen werden. Statt dessen fanden die Beamten dort eine deponierte Tasche. Darin befand sich Diebesgut, das eindeutig dem Raubüberfall auf das Lottogeschäft vom Mittwoch zuzuordnen ist.
Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen konnte der 18-jährige Landshuter in den Abendstunden des Freitag, 21. März, vorläufig festgenommen werden.
Die Festnahme erfolgte durch Spezialkräfte in der Wohnung der Freundin des Mannes im Stadtgebiet Landshut. Die andernorts versteckte Tatwaffe konnte sichergestellt werden.
Der Tatverdächtige wurde noch am Samstag (22.03.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt. Gegen ihn wurde Haftbefehl unter anderem wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes erlassen. Er wurde in eine ostbayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

