Soeben (Montag, 9.45 Uhr) erreicht uns eine neue Presse- erklärung von Landrat Josef Eppeneder zur Anmietung eines früheren Gasthauses in Wörth a.d. Isar durch seine Tochter zur Unterbringung von Asylbewerbern. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Die Regierung von Niederbayern, also die Rechtsaufsichts- behörde des Landratsamts Landshut, hat zwischenzeitlich bestätigt, dass es keine Veranlassung gibt, im Zusammen- hang mit der Anmietung einer früheren Gaststätte in Wörth/Isar als Unterkunft für Asylbewerber „rechtsaufsichtlich oder dienstrechtlich tätig zu werden“. Im Klartext:
Die von einer Wochenzeitung am vergangenen Mittwoch in die Welt gesetzten Behauptungen, Anschuldigungen und Verdächtigungen sind für die Regierung von Niederbayern rechtlich nicht relevant.
Wie aus der Stellungnahme des zuständigen Juristen an der Regierung von Nieder- bayern weiter hervorgeht, hat eine Tochter von Landrat Josef Eppeneder die Immobilie in Wörth „bereits vor der Direktzuweisung der Asylbewerber an das Landratsamt“ (Landshut) „erworben“.
Der mit dem zuständigen Abteilungsleiter des Landratsamts Landshut abgeschlossene Mietvertrag sei „identisch mit den anderen Mietverträgen“, die zum Zweck der Unterbringung von Asylbewerbern in verschiedenen Gemeinden des Landkreises Lands- hut abgeschlossen worden sind.
Aufgrund dieses Sachverhalts sehe die Regierung von Niederbayern „keine Veran- lassung .…, rechtsaufsichtlich oder dienstrechtlich tätig zu werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Landshuter Rechtsanwalt Prof Dr. Ernst Fricke, der Landrat Josef Eppeneder in der presserechtlichen Angelegenheit anwaltschaftlich vertritt, weist im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Asylbewerber-Unterkunft in Wörth/Isar im Übrigen darauf hin, dass auch über einige Details objektiv falsch berichtet wurde: Aus dem Grundbuch am Amtsgericht Landshut geht z. B. einwandfrei hervor, dass am 5. März diesen Jahres eine Vormerkung auf Übertragung des Eigentums auf neue Eigentümer erfolgt ist und eingetragen worden ist. Anderweitige Behauptungen sind nach seinen Worten offen- kundig darauf zurückzuführen, dass die öffentliche Informationsquelle Grundbuch nicht sachgemäß ausgewertet worden ist.
Prof. Dr. Fricke machte zudem deutlich, dass dank der ausführlichen Berichterstattung der „Landshuter Zeitung“ über das Thema Zuweisung von Asylbewerbern an den Landkreis Landshut (und andere Gebietskörperschaften in Niederbayern) über mehrere Monate hinweg die Öffentlichkeit über jeden Schritt des Landkreises bzw. des zuständigen Landratsamts informiert war. Diese Berichterstattung begann bereits im März 2011 mit der Resolution des Bayerischen Gemeindetages, Kreisverband Landshut.
Die Pressestelle des Landkreises hat vielfach, seit Anfang des Jahres 2012 mindestens wöchentlich, manchmal täglich, ausführlich Presseinformationen – mündlich und schriftlich – zu diesem Thema an die Öffentlichkeit gebracht, über regionale, wiederholt auch über überregionale Medien. Damit waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert.
Den Vorwurf, hier hätten Verwandte des Landrats einen Informationsvorsprung gehabt, bezeichnete Prof. Dr. Ernst Fricke vor diesem Hintergrund als „geradezu absurd“ und „durch die ausführlichen Informationen in der Landshuter Zeitung als widerlegt“.
Die nach anfänglichem Zögern langsam angewachsene Zahl von Angeboten von privaten Unterkünften – darunter auch völlig ungeeignete Vorschläge, die z. B. aus hygienischen Gründen inakzeptabel waren – belege dies eindrucksvoll. Außerdem müsse der Landkreis auch in Zukunft weitere Quartiere anmieten, betonte Prof. Fricke weiter, sofern weitere Zuweisungen kommen werden, was zu erwarten ist. Nur durch private Quartiere könne die angedachte Unterbringung von Asylbewerbern in Turnhallen oder anderen öffentlichen Gebäuden vermieden werden.
In den Medien wurde u. a. auch berichtet, dass in der Region Freising die Art, wie der Landkreis Landshut die Herausforderung bewältigt hat, als geradezu vorbildlich bewertet worden ist. Im Landkreis Freising hat sich sogar eine Bürgerinitiative gegründet, die sich für eine „dezentrale, menschenwürdige Unterbringung“ der Flüchtlinge ausspricht und als nachahmenswertes Beispiel die dezentralen Unterkünfte im Landkreis Landshut ausführlich anführt.
Wegen der rechtswidrigen und die Persönlichkeitsrechte des Landrats sowie seiner Kinder verletzenden Berichterstattung in einem Wochenblatt wurde bereits eine Beschwerde durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Fricke und Michael Winter zum Deutschen Presserat eingereicht, in der die rechtswidrigen Vorgänge im Einzelnen dem Presserat zur Entscheidung vorgelegt worden sind. Der Deutsche Presserat ist eine Selbstkontroll-Einrichtung der Presseverbände in Deutschland, die auf die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Pressekodex achtet.
gez.
Elmar Stöttner
Landratsamt Landshut
Redakteur, Pressereferent
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus
Persönliche Presseerklärung von Landrat Eppeneder zu den Asylbewerbern in Wörth
Leserbrief zur pers. Erklärung des Landrats
Asylbewerber-Affäre: SPD-Chefin Müller fordert vom Landrat lückenlose Aufklärung